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Ordnung
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1. Allgemeines
Bitte verlassen Sie Ihren Arbeitsplatz so, wie Sie ihn gerne antreffen würden.

Räumen Sie Ihren Müll weg und stellen den Stuhl an seinen Platz.
Bitte bringen Sie keine Speisen und Getränke ins Rechenzentrum


2. Benutzungsordnung für das Rechenzentrum
Rechte und Pflichten

Die nutzungsberechtigen Personen (Nutzer) haben das Recht, die Einrichtungen, Datenverarbeitungsanlagen und öffentlichen Programmsysteme nach Maßgabe der Zulassung im Rahmen der Benutzungsordnung zu benutzen sowie die vom Rechenzentrum angebotenen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

Die Nutzer sind verpflichtet, die Vorschriften der Benutzungsordnung einzuhalten, insbesondere alles zu unterlassen, was den ordnungsgemäßen Betrieb im Rechenzentrum stört,

die Geräte, Datenträger und sonstigen Einrichtungen des Rechenzentrums sorgfältig und schonend zu behandeln,

ihre Nutzungsberechtigung auf Verlangen nachzuweisen, Störungen, Beschädigungen und Fehler in Datenverarbeitungsanlagen und Datenträgern unverzüglich den zuständigen Mitarbeitern des Rechenzentrums zu melden,

in den Räumen des Rechenzentrums sowie bei Inanspruchnahme seiner Geräte, Datenträger und sonstigen Einrichtungen den Weisungen des Personals des Rechenzentrums Folge zu leisten,

zur Sicherung einer sach- und ordnungsgemäßen Benutzung der Datenver-arbeitungsanlagen dem Leiter des Rechenzentrums oder dessen Beauftragten auf Verlangen unter Beachtung der Vertraulichkeit Auskünfte über Programme und benutzte Methoden sowie Einsicht in die Programme zu gewähren,

vor einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten dies dem Rechenzentrum mitzuteilen und - unbeschadet der eigenen Verpflichtung des Nutzers zum Datenschutz - die vom Rechenzentrum vorgehaltenen Datenschutz- und Datensicherungsvorkehrungen zu nutzen,

ihre Daten und Programme so zu sichern, daß Schäden durch einen Verlust bei der Verarbeitung im Rechenzentrum nicht entstehen,

ihnen bekanntgewordenen Informationen über fremde Programme und Daten nicht ohne Genehmigung weiterzugeben oder selbst zu nutzen.

die einschlägigen Regelungen zum Lizenz-, und Warenzeichenrecht zu beachten
keine Seiten und Daten mit strafbaren, rassistischen oder pornografischen Inhalten sowie lizenzrechtlich geschütztem Material aus dem Internet abzurufen.

Ausschluß
Nutzer, die wiederholt oder schwerwiegend gegen die Benutzungsordnung verstoßen oder bei der Benutzung strafbare Handlungen begehen, können zeitweise oder dauernd von der weiteren Benutzung ausgeschlossen werden. Durch den Ausschluß werden die aus dem Benutzungsverhältnis entstandenen Verpflichtungen des Nutzers nicht berührt.

Haftung
Die Haftung der Fachhochschule für Bedienstete des Rechenzentrums wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das Rechenzentrum übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit der Ergebnisse.

Der Nutzer und seine Beauftragten haften für alle aus Anlaß der Benutzung des Rechenzentrums schuldhaft verursachten Schäden.

Das gilt insbesondere für Schäden,
die durch falsche Angaben über die Nutzungsart und den Gebrauch sowie durch die unbefugte Verwendung fremder Identifikationen, Daten und Programme verursacht werden.

die durch Verstösse gegen das Lizenz- und Warenzeichenrecht z.B. auf den Webseiten der Hochschule entstehen.

Der Schadenersatz ist in Geld zu leisten. Der Nutzer ist verpflichtet, die Fachhochschule von Schadenersatzansprüchen Dritter freizustellen.


Oktober 2000